Eintragung in das Handelsregister

In der Regel ist die Treuhandgesellschaft treuhänderisch als Kommanditistin für den Anleger im Handelsregister eingetragen. Gelegentlich ist es für den Anleger jedoch vorteilhaft, direkt im Handelsregister eingetragen zu sein, da bei bestimmten steuerlichen Konstellationen ansonsten die Ausschüttungen zu versteuern wären. Sollte dies bei HCI-Beteiligungen der Fall sein, werden die Anleger entsprechend informiert.